Als oberste Dienstbehörde des Justizressorts sind die personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Justiz vor allem in den Bereichen Gerichtsbarkeit, Strafverfolgung und Justizvollzug ihre Aufgaben erfüllen kann. Im Verhältnis zu den Gerichtsbarkeiten gilt dabei die Besonderheit, dass diese in ihren rechtsprechenden Funktionen zur unabhängigen Dritten Gewalt gehören. Die Senatorin für Justiz und Verfassung wahrt die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt. Sie nimmt insoweit lediglich Organisations-, Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen wahr, soweit nicht die Unabhängigkeit berührt ist. Mit dieser Vorgabe obliegt der Senatorin für Justiz und Verfassung im Rahmen der Ressortverantwortung die Personalverwaltung des Produktplanes Justiz , einschließlich der personalwirtschaftlichen Maßnahmen. Ungeachtet dessen sind die Dienststellenleiter durch die dezentrale Ressourcenverantwortung wiederum für ihre eigene Dienststelle (Produktgruppe) eigenverantwortlich und im Rahmen des Controllings berichtspflichtig. Weitere Aufgaben der senatorischen Dienststelle sind die Mitwirkung an der Gesetzgebung, das Prüfungs- und das Gnadenwesen. Eine Aufgabe von besonderer Bedeutung ist weiterhin die Fortentwicklung eines wirksamen Justizvollzuges mit seinen Sicherungs- und Resozialisierungsaufgaben. Das Ressort ist auch Verfassungsressort. Es ist zuständig für alle Fragen der Auslegung und Anwendung der Landesverfassung und für die Verfassungspolitik und -reform. In verfassungsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen kann die Senatorin für Justiz und Verfassung sich beteiligen und sich äußern. Detaillierte Informationen - insbesondere über das Ressort für Justiz und Verfassung und einzelne Themenbereiche - erhalten Sie auf unserer Internetseite: www.justiz.bremen.de

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