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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Mit dieser Dienststelle können Sie rechtssicher elektronisch kommunizieren. Hier haben Sie im Gegensatz zu einer normaler E-Mail oder zu einem nicht eingeschriebenen Brief den Nachweis einer vollständigen Übermittlung Ihrer Nachricht (mit Anlagen).

Für das Absenden von rechtssicheren Nachrichten benötigen Sie zusätzlich zur EGVP Software eine qualifizierte elektronische Signaturkarte und ein Lesegerät.

Für die Übermittlung müssen Sie auf Ihrem Rechner das Programm "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" installieren.

Weitere Details und die notwendigen Adressen zum Herunterladen der Software finden Sie auf www.egvp.de.