Persönliche Sprechzeiten (telefonische Sprechzeiten wie oben) des Grundbuchamts sowie der Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen.
Di,Do08:00 - 12:00
Persönliche Sprechzeiten (telefonische Sprechzeiten wie oben) des Nachlassgerichts.
An den weiteren Werktagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.