Geschädigte können infolge einer anerkannten Schädigungsfolge einen Zuschuss zum Zahnersatz erhalten. Näheres erfahren Sie hier.
Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung festgestellt worden ist, erhalten ab dem 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.
Anstelle der Versorgung mit Zahnersatz können Geschädigte für die Beschaffung eines Zahnersatzes wegen anerkannter Schädigungsfolgen einen Zuschuss in angemessener Höhe erhalten, wenn:
und
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Wo kann ich mehr erfahren?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung
Aktualisiert am 05.11.2025