Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Online-Beantragung:
ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung
Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
7 Monate Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die zuständige Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.
Aktualisiert am 05.11.2025