Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge in Bremen ausführt, können Sie Ihre Rechnungen über das E-Rechnungsportal elektronisch an den Auftraggeber senden.
Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über das E-Rechnungsportal Bremen einreichen. Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.
Das E-Rechnungsportal Bremen ist die zentrale Plattform des Landes zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung.
Ihre Rechnungen werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie dem öffentlichen Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID (Behördenspezifische Adressierung) bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen 10 Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.
Elektronische Rechnung in Bremen einreichen
Das E-Rechnungsportal ist die zentrale Plattform des Landes Bremen zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung.
gebührenfrei
Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.
Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung über die erfolgreiche Einreichung der Rechnung. Die Rechnungsprüfung findet jedoch in nachgelagerten Verfahren statt und kann abhängig vom Rechnungsempfänger unterschiedlich lange dauern.
Aktualisiert am 11.11.2025