Zum Betrieb einer Spielhalle ist neben der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich.
Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
Eine Spielhallenerlaubnis nach Bremischem Spielhallengesetz setzt die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers voraus. Außerdem muss die Spielhalle in Bremen sein.
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In der folgenden Liste sind die Anbieter aufgelistet, die gemäß §3 der Verordnung zur Ausführung des Bremischen Spielhallengesetzes die Personalschulungen und Sachkundeprüfungen anbieten.
Stand: April 2024
Personalschulung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BremSpielhG:
Annenheider Str. 257
27755 Delmenhorst
Tel.: +49 4221 2890469
E-Mail: info@merlato.de
Große Hamburger Str. 18
10115 Berlin
Tel.: +49 30 66633 41
E-Mail: spielerschutz@caritas-berlin.de
www.caritas-schulung.de
Im Tiergarten 22b
55411 Bingen am Rhein
Tel.: +49 6721 185 97 0
www.gsp-spielerschutz.de
Gunther-Plüschow-Straße 15
50829 Köln
Tel.: +49 4668 86 0
www.origo-akademie.de
Staustraße 12
26122 Oldenburg
Tel.: +49 441 2177 9099
Fax +49 441 2177 9088
E-Mail.: info@hwr-ol.de
Sachkundeprüfung nach § 4b BremSpielhG:
Am Tiergarten 2
30559 Hannover
Tel.: +49 511 8074 083 0
Fax: +49 511 8074 083 3
E-Mail: f.heinze@hlvs.de
Gunther-Plüschow-Straße 15
50829 Köln
Tel.: +49 4668 86 0
www.origo-akademie.de
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Die Dienstleistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
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Aktualisiert am 18.02.2026