zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund Veranstaltungen

  • Basisinformationen

    Wer eine Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durchführen möchte, benötigt dafür vom Ordnungsamt eine Erlaubnis (sog. Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Bremisches Landesstraßengesetz).
    Typische Beispiele für solche Veranstaltungen sind Musikveranstaltungen, Standkonzerte (bei mehr als fünf Personen), Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Infoveranstaltungen.
    Insbesondere wenn Sie eine Veranstaltung in der Innenstadt (z.B. Marktplatz oder Domshof) durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonischen Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, ob die gewünschte Fläche für den geplanten Termin zur Verfügung steht.
    Die Reinigung der genutzten Fläche sowie Kosten für ggf. notwendige Verkehrsbeschilderungen muss die Veranstalterin oder der Veranstalter selber übernehmen.

    Hinweis
    Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen ist der Umweltbetrieb Bremen zuständig. Kontakt über sondernutzungen@ubbremen.de oder unter der Telefonnummer 0421/361-67890.

  • Ablauf

    Der Antrag sollte mindestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Bei einem kurzfristig gestellten Antrag kann aufgrund der notwendigen Beteiligung anderer Behörden nicht gewährleistet werden, dass die Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig erteilt wird.

    • Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) an das Ordnungsamt gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
    • Angaben zur Antragsstellerin oder zum Antragssteller (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer, ggf. E-Mail Adresse)
    • Angaben zur Veranstaltungsleiterin oder zum Veranstaltungsleiter (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
    • Veranstaltungskonzept (Ort, Datum, Zeiten, Umfang, Zweck und Art der Nutzung)
    • Aufstellungsplan bzw. Skizze der Aufbauten auf der Fläche (maßstabgetreu)
    • Ggf. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Ggf. ein formelles Sicherheitskonzept
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Gebühren / Kosten

    Die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis sind abhängig von Umfang und Zweck der Veranstaltung.
    Die Fläche darf erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis in Anspruch genommen werden. Die Sondernutzung des öffentlichen Grundes ohne Sondernutzungserlaubnis ist ordnungswidrig und kann nach § 48 Absatz 1 Nr.1 Bremischen Landesstraßengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 01.09.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm