Wer eine Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durchführen möchte, benötigt dafür vom Ordnungsamt eine Erlaubnis (sog. Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Bremisches Landesstraßengesetz).
Typische Beispiele für solche Veranstaltungen sind Musikveranstaltungen, Standkonzerte (bei mehr als fünf Personen), Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Infoveranstaltungen.
Insbesondere wenn Sie eine Veranstaltung in der Innenstadt (z.B. Marktplatz oder Domshof) durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonischen Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, ob die gewünschte Fläche für den geplanten Termin zur Verfügung steht.
Die Reinigung der genutzten Fläche sowie Kosten für ggf. notwendige Verkehrsbeschilderungen muss die Veranstalterin oder der Veranstalter selber übernehmen.
Hinweis
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen ist der Umweltbetrieb Bremen zuständig. Kontakt über sondernutzungen@ubbremen.de oder unter der Telefonnummer 0421/361-67890.
Der Antrag sollte mindestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Bei einem kurzfristig gestellten Antrag kann aufgrund der notwendigen Beteiligung anderer Behörden nicht gewährleistet werden, dass die Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig erteilt wird.
Die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis sind abhängig von Umfang und Zweck der Veranstaltung.
Die Fläche darf erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis in Anspruch genommen werden. Die Sondernutzung des öffentlichen Grundes ohne Sondernutzungserlaubnis ist ordnungswidrig und kann nach § 48 Absatz 1 Nr.1 Bremischen Landesstraßengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.
Aktualisiert am 01.09.2025