zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Heilpraktiker Anlagen, Waren und Stoffe Unternehmensstart und Gewerbezulassung Arbeit

Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.

  • Basisinformationen

    Die Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt das Ordnungsamt Bremen entgegen, in Bremerhaven ist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven zuständig.

    Die Überprüfungen für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis für Bremen und Bremerhaven werden im Gesundheitsamt Bremen durchgeführt.

    Gegenwärtig finden schriftliche Überprüfungen 2 Mal jährlich statt:

    • 3. Mittwoch im März
    • 2. Mittwoch im Oktober

    Daran schließen sich die mündlich-praktischen Überprüfungen ca. 4 bis 8 Wochen später an.

    Voraussetzungen

    • Erstwohnsitz in Bremen (alternativ Nachweis über berufliche Tätigkeit als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in Bremen)
    • Fristgerechte Einreichung der vollständigen Anmeldeunterlagen

    Informationen zu den Anmeldemodalitäten erhalten Sie von Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

  • Ablauf

    Die Überprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil, für den nur die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die den schriftlichen Teil bestanden haben.

    Die Überprüfung ist keine Prüfung im Sinne einer Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Qualifikation, sondern dient der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit einzelner Bürgerinnen und Bürger und der Bevölkerung. Laut Heilpraktikergesetz muss also der Frage nachgegangen werden, ob die Zulassung eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Daraus folgt, dass neben der Kenntnis der einschlägigen gesundheitlichen Vorschriften auch solche fachlichen Grundlagenkenntnisse der Medizin zu überprüfen sind, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten leicht mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können.

    Informationen zu den Inhalten der Prüfung erhalten Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Heilpraktikererlaubnis" im Gesundheitsamt.

    Neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ist es in Bremen möglich, folgende sektorale Heilkundeerlaubnisse zu beantragen:

    • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie
    • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie
    • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie

    Weitere Informationen zu sektoralen Heilkundeerlaubnissen erteilt Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

  • Benötigte Unterlagen

    • Welche Unterlagen benötigt werden, ist einzelfallabhängig.

      Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Gebühren / Kosten

    240,00 EUR Verwaltungsgebühren des Ordnungsamtes
    zzgl. Prüfungsgebühren des Gesundheitsamtes (die Höhe der Kosten erfragen Sie im Gesundheitsamt unter heilpraktiker@gesundheitsamt.bremen.de)

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung ist bis ca. 8 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Überprüfung möglich.

    Das exakte Datum erfragen Sie bitte bei Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Einzelfallabhängig.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 03.02.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm