Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Die Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt das Ordnungsamt Bremen entgegen, in Bremerhaven ist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven zuständig.
Die Überprüfungen für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis für Bremen und Bremerhaven werden im Gesundheitsamt Bremen durchgeführt.
Gegenwärtig finden schriftliche Überprüfungen 2 Mal jährlich statt:
Daran schließen sich die mündlich-praktischen Überprüfungen ca. 4 bis 8 Wochen später an.
Informationen zu den Anmeldemodalitäten erhalten Sie von Frau Michaelis vom Ordnungsamt.
Die Überprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil, für den nur die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die den schriftlichen Teil bestanden haben.
Die Überprüfung ist keine Prüfung im Sinne einer Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Qualifikation, sondern dient der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit einzelner Bürgerinnen und Bürger und der Bevölkerung. Laut Heilpraktikergesetz muss also der Frage nachgegangen werden, ob die Zulassung eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Daraus folgt, dass neben der Kenntnis der einschlägigen gesundheitlichen Vorschriften auch solche fachlichen Grundlagenkenntnisse der Medizin zu überprüfen sind, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten leicht mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können.
Informationen zu den Inhalten der Prüfung erhalten Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Heilpraktikererlaubnis" im Gesundheitsamt.
Neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ist es in Bremen möglich, folgende sektorale Heilkundeerlaubnisse zu beantragen:
Weitere Informationen zu sektoralen Heilkundeerlaubnissen erteilt Frau Michaelis vom Ordnungsamt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
240,00 EUR Verwaltungsgebühren des Ordnungsamtes
zzgl. Prüfungsgebühren des Gesundheitsamtes (die Höhe der Kosten erfragen Sie im Gesundheitsamt unter heilpraktiker@gesundheitsamt.bremen.de)
Die Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung ist bis ca. 8 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Überprüfung möglich.
Das exakte Datum erfragen Sie bitte bei Frau Michaelis vom Ordnungsamt.
Einzelfallabhängig.
Aktualisiert am 03.02.2025