Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) über das Ereignis und den Tathergang.
Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert. Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.
Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden.
Bitte beachten Sie, dass Straftaten aus folgenden Deliktgruppen online angezeigt werden können: Diebstahl/Eigentumsdelikt und Sachbeschädigung. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu fördern, wählen Sie bitte ein passendes Delikt aus.
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.
Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.
Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:
Wenn Sie Ihre Anzeige persönlich vor Ort abgeben wollen:
Wenn Sie Ihre Anzeige telefonisch abgeben wollen:
Für die Erstattung einer Strafanzeige ist der Nachweis der Identität zwingend erforderlich.
Durch z.B.: Personalausweis, Reispeass, andere Form von Lichtbildausweis mit Adresse etc.
Antrag unter "Formulare" zum Download vorhanden.
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Strafanzeige stellen
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) über das Ereignis und den Tathergang.
Es wird ein internetfähiges Endgerät mit aktueller und gängiger Browsersoftware benötigt.
Ein Dateiupload ist möglich in den Formaten PDF, JPG, JPEG und PNG.
Strafantrag (pdf, 466.2 KB)
Bitte ausgefüllt (persönliche Daten, Unterschrift, Daten Tatverdächtiger) zur Anzeigenaufnahme mitbringen.
gebührenfrei
Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.
Nach Eingang der Onlineanzeige erhalten Sie eine Emailbestätigung mit einer Vorgangsnummer. Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.
Aktualisiert am 04.11.2025