Wenn Sie beruflich als Betreuer:in tätig werden wollen, müssen Sie sich vorher erfolgreich registrieren lassen. Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stammbehörde in der örtlichen Betreuungsbehörde beantragen. In einem Registrierungsverfahren wird geprüft, ob Sie für diese Tätigkeit geeignet sind. Es wird Ihre persönliche Eignung und Ihre fachliche Eignung geprüft.
Wurden Sie erfolgreich registriert, können Sie von der Betreuungsbehörde als Betreuer:in vorgeschlagen und von den Betreuungsgerichten bestellt werden.
Vorläufige Registrierung:
Antragsteller:innen, die die Voraussetzungen für eine Registrierung erfüllen, kann die zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie die erforderliche Sachkunde teilweise nachweisen können und den vollständigen Nachweis der Sachkunde nur noch nicht erbringen können, weil die hierfür notwendigen Studien-, Aus- oder Weiterbildungsangebote nicht verfügbar sind.
Mit der vorläufigen Registrierung werden die Antragsteller:innen berufliche Betreuer:innen.
Die vorläufige Registrierung endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2025.
Voraussetzungen
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.
- Ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflich Betreuende:r.
- Muss durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
- Bei der Befähigung zum Richteramt oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik sind keine weiteren Nachweise der Sachkunde nötig.
- Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergeben können.
- Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall.
- 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
- Änderungsmitteilung durch Versicherung.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes
- Nicht älter als 3 Monate.
- Das Zeugnis wird der Stammbehörde vom Bundesamt für Justiz direkt übermittelt.
- Den Link zur Beantragung eines Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Informationen und Antrag zum Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz".
- Bitte folgenden Empfänger angeben:
- Amt für Soziale Dienste Bremen Stammbehörde
Hans-Böckler-Straße 9
28217 Bremen
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
- Nicht älter als drei Monate.
- Den Link zum Vollstreckungsportal finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Vollstreckungsportal".
- Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren vor Gericht läuft
- Erklärung, ob in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer:in abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- Geeignete Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde. Diese umfassen:
- Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
- Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
- Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
- Die Nachweise zur Sachkunde können durch Studium, Berufsausbildung, Weiterbildungen mit Abschlussprüfung sowie anerkannte Lehrgänge erbracht werden. Arbeitszeugnisse können in der Regel nicht berücksichtigt werden
- Eine Auswahl an entsprechenden Lehrgängen finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Übersicht der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach Betreuerregistrierungsverordnung".
- Mitteilung über den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit