Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen?
Mobilität ist mehr als die Frage, wie man schnell, sicher und bequem von A nach B kommt.
Mobilität ist eine entscheidende Grundlage für die alltägliche Lebenswirklichkeit vieler Menschen.
Hier bekommen Sie Informationen über Themen wie Fahrerlaubnis und Führerschein, die Zulassung Ihres Fahrzeugs und anderes mehr.
Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen?
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Wiederanmeldung eines Fahrzeuges nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter (ohne Halterwechsel)
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 11.07.25 um 09:30
Sie besitzen oder besaßen einen Führerschein der Bundeswehr oder der Polizei? Diesen können Sie in einen „normalen“ Führerschein umtauschen lassen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 11.07.25 um 09:30
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Regel ein lückenloser Eigentumsnachweis erforderlich, das heißt Sie müssen den Eigentumsübertrag vom letzten eingetragenen Halter:in bis zu sich nachweisen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde (den Kontakt finden Sie unter "Zuständige Stelle"). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung nur unter Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Wenn auf Sie ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Wenn Sie allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer haben, ist seit dem 15. Februar 2014 die Zollverwaltung Ihr Ansprechpartner.
Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale G und B können besondere Parkausweise beantragen.
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
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