In Ländern, die nicht zur EU gehören, ist für befristete Aufenthalte ein internationaler Führerschein nötig.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mi. 02.07.25 um 07:45
Mobilität ist mehr als die Frage, wie man schnell, sicher und bequem von A nach B kommt.
Mobilität ist eine entscheidende Grundlage für die alltägliche Lebenswirklichkeit vieler Menschen.
Hier bekommen Sie Informationen über Themen wie Fahrerlaubnis und Führerschein, die Zulassung Ihres Fahrzeugs und anderes mehr.
In Ländern, die nicht zur EU gehören, ist für befristete Aufenthalte ein internationaler Führerschein nötig.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mi. 02.07.25 um 07:45
Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden. Hinweis: Wenn Ihr Führerschein die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ausweist und sie Ihren Führerschein verloren haben, buchen Sie bitte das Anliegen: Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein ausgewiesen. Antragsteller benötigen zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
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Sie können den Status der Führerscheinbearbeitung per E-Mail erfragen.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bereits in Deutschland zugelassen ist, müssen Sie es unverzüglich umschreiben lassen, also auf Ihren Namen anmelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Mo. 28.04.25 um 10:15
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Saisonkennzeichen sind beispielsweise für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem 01.10.2017 möglich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
Bei technischen Änderungen am Kraftfahrzeug oder Anhänger kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Eine neue Betriebserlaubnis wird nach dem Gutachten durch die Zulassungsbehörde erteilt.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern möchten, ist eine Antragstellung erforderlich. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über Ihre Fahrschule. Wird der Antrag nicht über Ihre Fahrschule gestellt, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0421-361 12435 oder per Mail unter fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de für Rückfragen zur Verfügung. Hinweis für Fahrschulen: bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremen müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden und können ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 15.04.25 um 08:30
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen. Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, erhalten Sie von der Annahmestelle oder dem Verwertungsbetrieb (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis.
Gültige Führerscheine aus EU bzw. EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen)) berechtigen in Deutschland zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 11.07.25 um 09:30
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Um in einem Krankenwagen, Taxi oder Mietwagen Fahrgäste zu befördern, müssen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
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Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.
Sie haben Ihre Fahrerlaubnis nicht in Deutschland, sondern
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