Wenn Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Wenn Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.
Wenn Sie unversteuerte Alkopops befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS).
Wenn Sie unversteuertes Bier befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS.
Wer als Hersteller oder Händler mit noch unversteuerten Bierprodukten umgehen will, muss dafür eine Erlaubnis beantragen. Dazu zählt unter anderem das Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Versenden oder Empfangen.
Wenn Sie Umgang mit unversteuertem Kaffee haben oder kaffeehaltige Waren damit herstellen, benötigen Sie dafür in vielen Fällen eine Erlaubnis.
Wenn Kaffee oder kaffeehaltige Waren nachweislich versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Kaffeesteuer erhalten.
Wenn Sie mit Tabakwaren zu tun haben, müssen Sie in bestimmten Fällen Tabaksteuer bezahlen.
Zu bestimmten gewerblichen Zwecken können Alkopops steuerfrei verwendet werden. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Ihrer Abgabepflicht beendet wurde und Sie erneut über EUR 450,00 im Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen zahlen bzw. Sie außerdem wieder mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Wenn Sie mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine Ausgleichsvereinigung haben, aktualisiert die KSK jährlich die Daten ihrer Mitglieder, führt die Abrechnungen durch, zieht die Künstlersozialabgabe ein und führt regelmäßig eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch.
Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
Wenn die Künstlersozialkasse Ihnen einen Änderungsbescheid zugeschickt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Wenn Sie Anträge und Meldungen elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern übermitteln wollen, müssen Sie sich vorab für die Nutzung registrieren.
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.
Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
Wenn sich bei Ihnen Änderungen Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ergeben, dann müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Behörde mitteilen, sofern die Änderungen zu Ihren Ungunsten sind und die Meldung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. Erfahren Sie hier mehr.
Wenn Sie in eine Kirche eintreten oder wiedereintreten, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.
Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen 3 mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.