Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.
Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Könnte Ihr Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden?
Sind ggf. Vorauszahlungen zu entrichten ?
Termin zur Abgabe der Erklärung kann nicht eingehalten werden - Antrag auf Fristverlängerung
Welche Aufgaben übernimmt die Vollstreckungsstelle der Landeshauptkasse Bremen? An wen muss ich mich wenden, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme gegen mich eingeleitet wurde?
Zahlungen an die Finanzämter im Land Bremen
Arbeitgeber müssen eine Ausgleichsabgabe leisten, wenn Sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Wurde Ihre Steuererklärung vorzeitig vom Finanzamt angefordert?
Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen.
Wenn Sie Bier oder Biermischgetränke herstellen oder einführen, müssen Sie Biersteuer bezahlen.
Wenn Bier nachweislich versteuert wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Biersteuer erhalten.
Wenn Sie Umgang mit Kaffee oder kaffeehaltigen Waren haben, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kaffeesteuer bezahlen.
Wenn Sie Kaffee steuerfrei befördern wollen, müssen Sie dies der Zollverwaltung mitteilen beziehungsweise entsprechend belegen können.
Wenn Sie mit Energieerzeugnissen wie Benzin oder Heizöl umgehen, müssen Sie Energiesteuer bezahlen. Sie müssen eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen (Steueranmeldung).
In bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Forst- und Landwirtschaft von der Stromsteuer entlastet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese unter Umständen der Zollverwaltung melden.