Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- oder Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb arbeiten lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Sie leiten einen Betrieb mit Beschäftigten? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Wie bezahlt man die Lohnsteuer und welche Meldepflichten gibt es?
Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten behalten, finden Sie hier umfangreiche Informationen über arbeitsrechtliche Aspekte.
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- oder Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb arbeiten lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers für Mitarbeitende in deren Unternehmen eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit bewilligen.
Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können.