Wenn Sie in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3 oder 4 aufnehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Sie leiten einen Betrieb mit Beschäftigten? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Wie bezahlt man die Lohnsteuer und welche Meldepflichten gibt es?
Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten behalten, finden Sie hier umfangreiche Informationen über arbeitsrechtliche Aspekte.
Wenn Sie in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3 oder 4 aufnehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie erstmalig gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 oder nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 aufnehmen, müssen Sie dies anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Arbeitszeiten beantragen.
Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.
Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Den Link zum Online-Antrag finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine Vorsprache im Bürgeramt ist nicht mehr notwendig.
Die Beschäftigung ist Duldungsinhabern i.d.R. nur mit Zustimmung des Migrationsamts und nach Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erlaubt. Deshalb muss die Beschäftigungserlaubnis durch den Duldungsinhaber i.d.R. für eine konkrete Stelle beantragt werden. Ausbildung und Studium sind i.d.R. erlaubt Beschäftigung und Ausbildung sind aber gesetzlich ausgeschlossen, wenn der Geduldete:
Wenn Sie einen schwerbehinderten oder einen gleichgestellten behinderten Menschen kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung der zuständigen Stelle einholen.