Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden unsererseits den Antrag auf ein Straßenfest mindestens 3 Wochen vorher einreichen sollten.
Mindestens 3 Wochen auf Grund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden
Gebühren fallen nicht an
Evtl. fallen Kosten für Absperrmaßnahmen an
Aktualisiert am 03.07.2024