Die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger führt innerhalb von sieben Jahren zweimal eine umfassende Feuerstättenschau durch. Nach einer erfolgreichen Durchführung wird der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer der Feuerstättenbescheid zugesandt. Auf Seite 3 des Feuerstättenbescheides sind alle wichtigen Termine für die Reinigung- und Überprüfungsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit dargestellt.
Sollten Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, werden diese von der Bezirksschornsteinfegerin oder dem Bezirksschornsteinfeger dem Ordnungsamt gemeldet.
Aktualisiert am 13.02.2024