Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.
Der Jagdschein für die Stadtgemeinde Bremen wird ausschließlich durch das Ordnungsamt, als untere Jagdbehörde, erteilt und verlängert.
Er wird je nach Bedarfslage befristet erteilt.
Nach dessen Ablauf werden vor Neuausstellung die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft. Bitte beachten Sie, dass dadurch Folgekosten entstehen.
(Nachweis durch Original, Kopie des Versicherungsscheines oder schriftliche Bestätigung des Versicherers)
Aktualisiert am 21.02.2024