Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
Elektronisches Handelsregister
Seit 1. Januar 2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung:
Eintrag eines Kleingewerbes
Kleingewerbe sind Unternehmen, die keinen Geschäftsbetrieb in kaufmännischer Art und Weise benötigen.
Wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben, müssen Sie sich nicht zwingend in das Handelsregister eintragen lassen.
Sie dürfen sich aber in das Handelsregister eintragen lassen. Wenn Sie sich eintragen lassen, können Sie auch als Kleingewerbetreibender die Eintragung „Kauffrau“ oder „Kaufmann“ bekommen.
Aktualisiert am 22.12.2023