Sie wollen Einsicht in Handelsregister nehmen? Das Handelsregister enthält Eintragungen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.).
Wenn Sie Informationen über konkrete Unternehmen suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind.
Das Handelsregister enthält Informationen über Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.). Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
Sie können einen Auszug aus dem Handelsregister bekommen, das heißt einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister.
Wenn Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden sogenannte Abschriften gefertigt.
Folgende Handelsregisterauszüge können erteilt werden:
Aktualisiert am 12.11.2024