Hinweise/Besonderheiten
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollte einen Nachweis benötigt werden, können jeweils Eheurkunden angefordert werden.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt des Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Aktualisiert am 31.08.2024