Verfahren

  • Die personliche Vorsprache im Standesamt mindestens eines Ehepartners ist erforderlich.
  • Bei der Vorsprache müssen die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt sein.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
  • Bei Bedarf stellt das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Hinweise/Besonderheiten

Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

Sollte einen Nachweis benötigt werden, können jeweils Eheurkunden angefordert werden.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt des Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.