Das Namensrecht ist in jedem Land unterschiedlich geregelt.
Ist in die ausländische Heiratsurkunde eine Namensführung der Ehegatten eingetragen, so ist diese für deutsche Staatsangehörige nicht immer gültig. Eine Beratung beim Standesamt wird daher empfohlen.
Wenn Sie bei der Eheschließung im Ausland keinen gemeinsamen Ehenamen wirksam bestimmen konnten, kann diese Erklärung bei uns nachgeholt werden.
(bitte erfragen, was erforderlich ist)
Aktualisiert am 26.08.2023