Um im Land Bremen als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter tätig zu werden, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung.
Wenn Sie eine ausgebildete sozialpädagogische Fachkraft sind und eine Weiterbildung in der psychosozialen Prozessbegleitung absolviert haben, können Sie die Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter beantragen.
Erst nach der Anerkennung dürfen Sie in Bremen als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter tätig werden .
Zuständig für die Anerkennung ist:
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Richtweg 16-22
28195 Bremen
Sie müssen die nachfolgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen:
Aktualisiert am 06.08.2024