Bei einem Bußgeldbescheid handelt es sich um die Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Der Bußgeldbescheid enthält neben der Höhe des Bußgeldes auch Gebühren und Auslagen. Als Gebühr werden 5 % der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25,00 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro. Ebenfalls kann ein Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen.

Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder, die Bepunktung im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und die Verhängung von Fahrverboten sind im Bußgeldkatalog festgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass bei Voreintragungen im Fahreignungsregister Entscheidungen getroffen werden können, die vom Bußgeldkatalog abweichen können. Sollten Sie mehrfach dieselbe Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb einer gewissen Zeit begehen, wird Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen, und Sie gelten als Wiederholungstäterin bzw. Wiederholungstäter.

Voraussetzungen

  • Ordnungswidriges Handeln gegen Verkehrsvorschriften