Sofern zwischen Betreuer und Betroffenem nachhaltige Differenzen bestehen, die einen vertrauensvollen Umgang untereinander nicht mehr ermöglich, so kann durch jeden Verfahrensbeteiligten ein Antrag auf Vornahme eines Betreuerwechsels gestellt werden.
Über den Antrag, der in jedem Falle schriftlich zu stellen ist, entscheidet das Gericht. Der Antrag ist zu begründen. Der / Die Betroffene sollte, wenn möglich bereits bei Antragstellung einen neuen Betreuer benennen können.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.