Die Schulaufsicht übt die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über die Schulen aus. In diesem Rahmen
- hat sie die Aufsicht und die Verantwortung für die Qualität und den Betrieb der Schulen
- berät sie die Schulleitungen mit dem Ziel, die Eigenständigkeit der Schule zu fördern
- wirkt sie durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf eine ziel- und ergebnisorientierte überprüfbare Arbeit der einzelnen Schule hin
- ist sie Ansprechpartner für alle an Schule beteiligten Gruppierungen. Bei innerschulischen Konflikten greift die Schulaufsicht erst dann ein, wenn innerhalb der Schule keine Lösung gefunden werden kann.
- greift sie ein, wenn z.B. gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler oder gegen das Erziehungsrecht der Eltern verstoßen worden ist
- kann sie schulische Entscheidungen und Maßnahmen aufheben, zur erneuten Entscheidung oder Beschlussfassung zurückweisen oder erforderlichenfalls selbst entscheiden
Alle Aufsichtsmaßnahmen werden so gestaltet, dass die Beteiligung von Eltern und Schülerinnen und Schülern gewahrt und gestützt werden.