Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita eines Elternvereines oder eines privaten Trägers? Dann können Sie einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.

Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita eines Elternvereines oder eines privaten Trägers bezahlen Sie einen Elternbeitrag.

Sie sollen aber keinen höheren Elternbeitrag zahlen als andere Eltern, die ihr Kind in einem Kindergarten oder eine Krippe der Stadt Bremen schicken.

Daher können Sie einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.

Zunächst wird berechnet, wie hoch ihr Elternbeitrag nach dem Bremer Ortsgesetz ist.

Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach Ihrer finanziellen und familiären Situation. Es werden folgende Umstände berücksichtigt:

  • Ihre Einkommenssituation,
  • Ihre Haushaltsgröße,
  • Die Zahl der Geschwister in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten,
  • Der Umfang der Betreuung.

Außerdem müssen Sie einen Teil der Kosten der Mittagsverpflegung bezahlen (die Mittagessenpauschale).

Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für die Betreuung Ihres Kindes und dem errechneten Elternbeitrag ist dann der Zuschuss, der Ihnen zusteht.

Nach der Berechnung wird ihnen der Zuschuss monatlich überwiesen.

Voraussetzungen

  • Sie und ihr Kind wohnen in Bremen
  • Sie haben einen Platz in einer privaten Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertageseinrichtung eines Elternvereines

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einkommensnachweise

    Aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).

  • Gegebenenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
  • Gegebenenfalls: Bremen-Pass
  • Gegebenenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
  • Gegebenenfalls: Immatrikulationsbescheinigung
  • Gegebenenfalls: Aufenthaltstitel