Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt und Sie werden in das amtliche bundesweite Anwaltsverzeichnis eingetragen.
Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Original/ Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt, über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original.
Gegebenenfalls Original/ Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades.
Ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen, der die Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO abfragt.
Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.
Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.
Aktualisiert am 16.05.2023