Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.

Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt und Sie werden in das amtliche bundesweite Anwaltsverzeichnis eingetragen.

Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

Voraussetzungen

  • Original/Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder
  • bestandene Eignungsprüfung nach dem EuRAG
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • Eingang der Verwaltungsgebühr
  • Vereidigung

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Prüfungszeugnis

    Original/ Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt, über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

    Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original.

  • Promotionsurkunde

    Gegebenenfalls Original/ Ausfertigung oder  amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades.

  • Fragebogen

    Ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen, der die Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO abfragt.

  • Auszug aus dem Bundeszentralregister

    Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.

  • Lebenslauf

    Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.