Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.
Als illegale Müllablagerungen werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, wie auf der Straße, dem Straßenbegleitgrün, in öffentlichen Parks und auf anderen städtischen Grundstücken außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelegt werden. Diesen sogenannten „Wilden Müll“ können Sie melden, damit er beseitigt wird.
Zu illegalen Müllablagerungen zählen:
Es handelt sich auch dann um illegale Müllablagerungen, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Nicht dazu zählen kleinere Abfallmengen – diese entsorgt die Straßenreinigung. Auch angemeldeten Sperrmüll müssen Sie natürlich nicht melden, den holt die Sperrmüllabfuhr ab.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Die Beschwerden und Meldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremen befinden. Wenn die illegalen Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen sind, kümmert sich Die Bremer Stadtreinigung um die Entsorgung. Auf privaten Flächen ermittelt Die Bremer Stadtreinigung den Eigentümer und informiert diesen.
Aktualisiert am 09.04.2025