Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. Ebenso können Sie im Fall des Nichtbestehens die staatliche Pflichtfachprüfung einmalig wiederholen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich zum Verbesserungsversuch anmelden. Sie können sich nur einmal zur Notenverbesserung melden und nur das bessere Ergebnis zählt.
Wenn Sie sich vom Verbesserungsversuch zurückziehen oder die Prüfung nicht bestehen, bleibt es bei Ihrem ersten Zeugnis.
Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich bestanden oder Ihr Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück.
Aktualisiert am 26.03.2025