Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

Wenn Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.

Es kommt dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Taxibetriebs auf Grundlage einer neuen Genehmigung. Diese ist auf höchstens 5 Jahre befristet.

Voraussetzungen

  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers oder der Unternehmerin oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • gültige Genehmigung
  • formeller Antrag auf Wiedererteilung:
    • Name,
    • Vor und Betriebssitz,
    • bei natürlichen Personen:
      • Geburtstag,
      • Geburtsort,
      • Anzahl der Fahrzeuge,
      • Fahrzeugtyp,
      • Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person.
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV),

    nicht älter als 12 Monate

  • vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht älter als 3 Monate, von
    • der Gemeinde,
    • der Träger der Sozialversicherung und
    • der Berufsgenossenschaft,
  • für die Antragstellerin oder den Antragsteller und gegebenenfalls die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen:
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
    • Bestätigung des Eichamts
    • Fahrzeugliste
    • Gewerbeanmeldung
    • beglaubigter Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
      • bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste, nicht älter als 3 Monate
    • Gesellschaftsvertrag
    • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
    • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste:
      • den Gesellschaftervertrag oder
      • einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung beglaubigter Handelsregisterauszug