Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Adressaten, die nach den gesetzlichen Regelungen solche Daten erhalten könnten.
Die Meldebehörde übermittelt nach Maßgabe des BMG Daten an
Die Betroffenen haben das Recht ohne Angaben von Gründen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Den Widerspruch erklären können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nur die Datenübermittlung in den oben genannten Fällen verhindert.
Aktualisiert am 22.02.2024