Wenn die Künstlersozialkasse Ihnen einen Änderungsbescheid zugeschickt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Aufgrund Ihres Widerspruchs prüft die Künstlersozialkasse (KSK) nochmals, ob sie die richtigen Feststellungen getroffen hat. Dieses kann allein aufgrund der bisherigen Sachlage erfolgen oder durch ergänzende Angaben oder Unterlagen, die Sie im Widerspruchsverfahren nachgereicht haben.

Sie haben das Recht, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die in Ihrem Namen die Kommunikation mit der KSK führt. Dies kann beispielsweise eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sein. Wenn der Widerspruch für Sie Erfolg hat, erstattet die KSK in der Regel die Kosten der bevollmächtigten Person. Kosten eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin können nicht erstattet werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Entgelte bereits gemeldet und von der KSK eine Abrechnung erhalten. 
  • Die KSK berechnet Ihre Künstlersozialabgabe neu, wenn sich Ihre Meldung und damit auch die Abrechnung nachträglich als unrichtig erweisen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Die KSK fordert bei Ihnen im Regelfall fehlende Unterlagen an, die sie zu ihrer Entscheidung benötigt.

    Sie können aber auch von sich aus alle Unterlagen einreichen, die Sie für wichtig halten, um Ihr Anliegen zu bekräftigen.