Sie wollen Einsicht in Handelsregister nehmen? Das Handelsregister enthält Eintragungen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.).
Sie wollen mehr über das Handelsregister erfahren?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und das über die dort hinterlegten Dokumente Auskunft erteilt.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Einheitliche Ansprechpartner. Dieser steht allen Unternehmen als Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH zur Verfügung
Sie wollen Einsicht in Handelsregister nehmen? Das Handelsregister enthält Eintragungen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.).
Sie wollen mehr über das Handelsregister erfahren? Das Handelsregister enthält Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Gründung einer Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebs zu erfolgen hat, sind von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Nähere Informationen finden Sie hier.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Als Kauffrau oder Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Nähere Informationen finden Sie hier.