Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 02.01.25 um 08:45
Hier erfahren Sie mehr über das Gewerberegister in Bremen.
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das gleiche gilt für die Abmeldung eines Gewerbes oder wenn ein Betrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Einheitliche Ansprechpartner. Dieser steht allen Unternehmen als Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH zur Verfügung.
Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
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Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
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Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) erforderlich.
Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 02.01.25 um 08:45