Sie haben ein unternehmerisches Vorhaben in Bremen oder Bremerhaven - wissen aber noch nicht, welche Genehmigungen, Anmeldungen oder behördlichen Bescheinigungen erforderlich sind?


Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Das Gleiche gilt, wenn

  • der Betrieb verlegt wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  • der Betrieb aufgegeben wird.

Im Folgenden finden Sie einzelne Leistungen zum Thema im Land Bremen.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Einheitliche Ansprechpartner. Dieser steht allen Unternehmen als Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH zur Verfügung.