Haben Sie Fragen zu EU-Fördergeldern oder möchten Sie wissen, ob es europäische Fördermittel für ein Vorgaben von Ihnen gibt? Der EuropaPunktBremen kann Ihnen weiterhelfen!
Bremen gehört zu Europa.
Unionsbürger, also Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, haben das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.
Dieses Recht auf Freizügigkeit ist in Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU garantiert. Das Freizügigkeitsrecht als Unionsbürger ist jedoch nicht voraussetzungslos. Es kann unter den Bedingungen und Beschränkungen des europäischen Gemeinschaftsrechts ausgeübt werden.
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Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog. Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis und einen gültigen Pass ihres Herkunftslands oder einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer. Hat ein/e SchülerIn keinen gültigen Pass ihres Herkunftslandes oder befindet sie/er sich lediglich im Status der Duldung, können LehrerInnen allgemein- oder berufsbildender Schulen in Bremen für eine Klassenfahrt oder einen Schulausflug in das europäische Ausland eine sog. "Schülersammelliste" beim Migrationsamt beantragen, die die eigentlich erforderlichen Ausweisdokumente ersetzt.
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament.