Nach § 34a der Gewerbeordnung besteht für den Betrieb des Bewachungsgewerbes eine Erlaubnispflicht.
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, das heißt für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Sie haben ein unternehmerisches Vorhaben - aber wissen noch nicht, welche Genehmigungen, Anmeldungen oder behördlichen Bescheinigungen erforderlich sind?
Hier eine Übersicht der vorhandenen Dienstleistungen aus Bremen dazu.
Bitte beachten Sie: diese Liste ist nicht vollständig, sie bildet nur den momentanen Stand in diesem Serviceportal ab.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Einheitliche Ansprechpartner. Dieser steht allen Unternehmen als Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH zur Verfügung.
Nach § 34a der Gewerbeordnung besteht für den Betrieb des Bewachungsgewerbes eine Erlaubnispflicht.
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen Sie, wenn Sie in der Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, als Bauträger/Bauherr, Baubetreuung oder Wohnimmobilienverwaltung gewerblich tätig sein möchten.
Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 28.01.25 um 08:30
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen oder sind Geschäftsführer/Vorstand eines solchen? Dann sind Sie nach den gesetzlichen Vorschriften zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtetet.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann bei der Gewerbemeldestelle beantragt werden. Die Antwort wird vom Bundesamt für Justiz direkt dem/der angegebene/-n Empfänger*in zugesandt.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 02.01.25 um 08:00
Nach dem Prostituiertenschutzgesetz besteht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eine Erlaubnispflicht.
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie bestimmte Leistungen ohne oder außerhalb einer Niederlassung anbieten, wie z.B. Markthandel, Schaustellerei oder den Betrieb von mobilen Imbisswagen. Eine Handelsvertretung ist kein Reisegewerbe.
Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?
Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) besteht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank eine Erlaubnispflicht.
Für den vorübergehenden (zeitlich befristeten) Ausschank von alkoholischen Getränken, etwa auf einer Veranstaltung (z.B. Straßenfeste, Märkte, Ausstellungen, Messen) benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Wenn Sie eine Filialapotheke eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Informieren Sie sich, wie sie eine Erlaubnis für den Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln bekommen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Wenn Sie Inhaber:in einer Apotheke sind und bauliche Veränderungen an Ihrer Apotheke vornehmen möchten, ist diese der zuständigen Behörde im Vorfeld anzuzeigen.
Wenn Sie als Inhaber einer Apotheke mit Filialen einen neuen Filialleiter einstellen möchten, muss dieser Wechsel der zuständigen Behörde vorher schriftlich angezeigt werden.
Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern
In bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Forst- und Landwirtschaft von der Stromsteuer entlastet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer
Sie haben Ihre Selbständigkeit beendet? Melden Sie dies auch beim Finanzamt.
Sie haben sich selbständig gemacht? Um Sie mit den steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit vertraut zu machen, bieten wir Ihnen eine Beratungsleistung durch die Existenzgründungsberater der Finanzämter an: