Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Wenn Sie als Inhaber einer Apotheke mit Filialen einen neuen Filialleiter einstellen möchten, muss dieser Wechsel der zuständigen Behörde vorher schriftlich angezeigt werden.

Ein Apotheker darf laut Apothekengesetz neben seiner Hauptapotheke bis zu 3 Filialapotheken betreiben. Für die Filialapotheken muss er einen verantwortlichen Apotheker als Filialleitung benennen. Ein Wechsel der Filialleitung ist mindestens 2 Wochen vorher anzuzeigen.

Die Unterlagen senden Sie bitte an:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 23, z.Hd. Herrn Deppe

Faulenstraße 9/15
28195 Bremen

Voraussetzungen

Apothekenbetriebserlaubnis

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schriftliche Benennung der Filialleitung

    Vordruck Anlage 3 Benennung des:der verantwortlichen Apotheker:in.

  • Nachweis der Approbation der Filialleitung in Kopie
  • Kopie des Personalausweises der Filialleitung
  • Arbeitsvertrag der Filialleitung in Kopie
  • Nachweis der Tätigkeit als Apotheker:in der Filialleitung

    Zum Beispiel in Form eines Lebenslaufs.