Fragen und Hinweise zum Geheimschutz unter der Tel.Nr. 5377 - 272 Aufgaben und Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) sind im Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen geregelt. Hierzu gehören:
Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes in Bremen dient der Unterrichtung der Landesregierung (Senat), der Bürgerschaft sowie der Öffentlichkeit. Neben der Auswertung offener Quellen wie Zeitungen oder Flugblätter setzt der Verfassungsschutz auch nachrichtendienstliche Mittel ein. Der Einsatz dieser Mittel bedeutet einen Eingriff in Bürgerrechte, deshalb wird die Arbeit des Verfassungsschutzes in Bremen von mehreren voneinander unabhängigen Organen wie z.B. dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Parlamentarischen Kontrollkommission kontrolliert.
Aktualisiert am 14.02.2019