Nach Anmeldung bei der Künstlersozialkasse Widerspruch gegen den Bescheid zur Künstlersozialabgabepflicht einlegen
Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen.
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