Wer eine Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durchführen möchte, benötigt dafür vom Ordnungsamt eine Erlaubnis (sog. Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Bremisches Landesstraßengesetz).
Typische Beispiele für solche Veranstaltungen sind Musikveranstaltungen, Standkonzerte (bei mehr als fünf Personen), Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Infoveranstaltungen.
Insbesondere wenn Sie eine Veranstaltung in der Innenstadt (z.B. Marktplatz oder Domshof) durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonischen Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, ob die gewünschte Fläche für den geplanten Termin zur Verfügung steht.
Die Reinigung der genutzten Fläche sowie Kosten für ggf. notwendige Verkehrsbeschilderungen muss die Veranstalterin oder der Veranstalter selber übernehmen.
Hinweis
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen ist der Umweltbetrieb Bremen zuständig. Kontakt über sondernutzungen@ubbremen.de oder unter der Telefonnummer 0421/361-67890.
Aktualisiert am 19.04.2024