Der Ordnungsdienst bestreift die Straßenzüge und das Gelände um Veranstaltungen und sorgt für Sicherheit und Ordnung. Er schreitet bei Tabak- und Alkoholkonsum durch Kinder und Jugendliche ein, ahndet das Urinieren in der Öffentlichkeit, sowie eine Vielzahl ordnungsrechtlicher Verstöße rund um das Veranstaltungsgeschehen. Der Ordnungsdienst kann zudem gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen treffen.

Für die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften auf dem Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich der jeweilige Veranstalter zuständig.

Voraussetzungen

Welche Ordnungswidrigkeiten rund um eine Veranstaltung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienst geahndet werden, finden Sie beispielsweise unter Jugendschutz.