Wenn Sie als Zugewanderter deutscher Abstammung selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann bestehen besondere Regelungen für die Eintragung Ihres Gewerbebetriebs in die Handwerksrolle.
Damit alles seine Ordnung hat: Die Verwaltung sammelt, verzeichnet und veröffentlicht umfangreiche Datenbestände.
Ihr Unternehmen benötigt Informationen aus einem Kataster oder einem Register?
Sie wollen sich ein- beziehungsweise austragen? Auf den folgenden Seiten haben wir Leistungen und Kontaktstellen für Sie zusammengefasst – und nach Branchen geordnet.
Wenn Sie als Zugewanderter deutscher Abstammung selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann bestehen besondere Regelungen für die Eintragung Ihres Gewerbebetriebs in die Handwerksrolle.
Wenn Sie bereits selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben und ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Tätigkeiten eines solchen Handwerks ausüben möchten, dann können Sie eine Ausübungsberechtigung beantragen.
Wenn Sie erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben und selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Sie möchten ein im Bundesland Bremen ausgestelltes Schulzeugnis, eine Lehrkräfteberufsqualifikationsurkunde oder ein von einer landesbremischen Hochschule ausgestelltes Zeugnis vorbeglaubigen lassen, um beim Senator für Inneres und Sport eine Apostille oder eine Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation für die Verwendung der Urkunde im Ausland beantragen zu können? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie Hersteller einer digitalen Anwendung sind, die als digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden soll, müssen Sie einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.
Sie wollen wissen, ob im Wettbewerbsregister eine Eintragung gegen Sie vorliegt? Dann können Sie eine Auskunft beim Bundeskartellamt beantragen.