Ansprechperson


Die Verlegung oder Änderung der Verlegung von Leitungen ist zustimmungspflichtig.

Mit dem Antrag auf Trassengenehmigung können Telekommunikationsfirmen und beauftragte Unternehmen nach § 68 (3) Telekommunikationsgesetz die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien beantragen.

Voraussetzungen

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Zur rechtmäßigen Beantragung brauchen Sie:

• eine Lizenzurkunde der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,

• die Beteiligung von Organisationen, die von der Maßnahme betroffen sind.

• Sie müssen die Verlegungsstrecke nach sonstigen Leitungen überprüfen bzw. überprüft haben. Zur Recherche empfehlen wir Ihnen, sich bei dem ASSIP-Leitungsinformationszentrum zu erkundigen:

ALIZ WEST GmbH & Co. KG
Postfach 140153
40071 Düsseldorf
Tel. 0211-61 68 61-0 oder
http://www.aliz.de