Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Hier erfahren Sie mehr zu den Beschränkungen/Auflagen beim Führerschein.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 14.07.25 um 11:30
Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Hier erfahren Sie mehr zu den Beschränkungen/Auflagen beim Führerschein.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 14.07.25 um 11:30
Erfahren Sie hier mehr über die Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 14.07.25 um 11:30
Bei Verlust oder Diebstahl Ihre Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mi. 23.04.25 um 08:15
Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).
Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Mi. 02.04.25 um 09:15
Sie möchten Ihren Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE verlängern lassen?
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Di. 15.07.25 um 08:30
Um in einem Krankenwagen, Taxi oder Mietwagen Fahrgäste zu befördern, müssen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 14.07.25 um 11:30
Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 05.05.25 um 11:45
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 05.05.25 um 11:45
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 06.05.25 um 10:15
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 06.05.25 um 10:15
Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 05.05.25 um 11:45
Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 05.05.25 um 11:45
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann bei der Gewerbemeldestelle beantragt werden. Die Antwort wird vom Bundesamt für Justiz direkt dem/der angegebene/-n Empfänger*in zugesandt.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 08.04.25 um 10:45
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mi. 23.04.25 um 08:15
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mi. 23.04.25 um 08:15
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen oder damit arbeiten), brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Infektionsschutzbelehrung.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gesundheitsamt Bremen am Mi. 30.04.25 um 13:30
Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument? Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“. Bereits vereinbarte Termine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie haben vor Ort die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen. Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, erhalten Sie von der Annahmestelle oder dem Verwertungsbetrieb (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis.
Gestohlene bzw. unterschlagene Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt werden.