Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen, wenn Sie während der Liegezeit Landstrom nutzen.
Wenn Sie für Ihre Wasserfahrzeuge während der Hafenliegezeit Landstrom nutzen, gilt in vielen Fällen ein ermäßigter Stromsteuersatz. Diese Ermäßigung ist nur für gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge möglich. Für privat genutzte Fahrzeuge müssen Sie den Regelsteuersatz zahlen.
Sie können die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamts haben. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Stromsteuer wird anhand der Einheit Megawattstunden (MWh) bemessen. Der Regelsteuersatz beträgt EUR 20,50 je Megawattstunde. Bei einer Steuerermäßigung wegen Landstromversorgung im Hafen liegender Wasserfahrzeuge reduziert sich die Steuer um EUR 20,00. Sie zahlen dann nur noch EUR 0,50 je Megawattstunde.
Aktualisiert am 23.07.2022