Sie sind Rentner:in oder Pensionär:in? Dann können Sie Ihre Steuererklärung im vereinfachten Verfahren über das einfachELSTER-Portal abgeben.
Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor. Deshalb müssen Sie diese Informationen bei einfachELSTER-Portal nicht in Ihre Steuererklärung eintragen.
Sie müssen lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten.
Sie können das einfachELSTER-Portal nutzen, wenn Sie inländische Renten oder Pensionen bekommen.
Zusätzlich dürfen Sie nur folgende Einküfte haben:
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und eine gemeinsame Erklärung abgeben möchten, müssen diese Voraussetzungen für Sie und die weitere Person zutreffen.
Aktualisiert am 12.11.2024